Wann chirurgische Korrekturen notwendig sind

Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie behandelt neben der allgemein zahnärztlichen Chirurgie Tumorerkrankungen, Erkrankungen der Kiefer- und Gesichtsnerven und Fehlbildungen. Sie umfasst Diagnostik und Therapie von Entzündungskrankheiten, Funktionsstörungen und Schmerzsyndromen, die Möglichkeit plastisch-ästhetischer Operationen etwa zur Wiederherstellung nach Unfällen oder aus rein kosmetischen Gründen sowie die dentofaciale Unfallchirurgie.

Fehlstellungen des Kiefers (Dysgnathien) können jedoch nicht nur die äußere Erscheinung beeinträchtigen, sondern auch zu einer Reihe von funktionalen Problemen führen. Wenn Ober- oder Unterkiefer zum Beispiel zu weit vor- oder zurückstehen, passen die Zahnreihen nicht richtig aufeinander. Es können Beschwerden beim Essen und Sprechen auftreten (Muskelverspannungen, Kiefergelenksschmerzen und -geräusche).

Fehlstellungen der Kiefer können zu schmerzhafte Beschwerden durch Überlastung des gesamten Zahnhalteapparates, der Kaumuskeln und der Kiefergelenke und schließlich zum frühzeitigen Verlust der Zähne führen. Das Ziel der chirurgischen Korrektur ist die Normalisierung der Kieferverhältnisse als Voraussetzung für die Verbesserung des Bisses und des Gesichtsprofils.

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